Landgericht Osnabrück - Anerkennung EU Führerschein
Polnischer Führerschein gilt in Deutschland
Das Landgericht in Osnabrück gibt einem deutschem Autofahrer
mit
ausländischer Fahrerlaubnis Recht
Ein Hauch von Europa- und Völkerrecht wehte gestern durch den
Schwurgerichtssaal des
Landgerichts Osnabrück. Mit einem Freispruch für einen
Angeklagten, der sich
wegen Fahrens
ohne gültige Fahrerlaubnis hatte verantworten müssen.
Einem 38-jährigen Papenburger war vor einigen Jahren der
deutsche
Führerschein abgenommen
worden. Um seinen Führerschein nach der Sperrfrist
wiederzubekommen, hätte
der Mann eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren
müssen. Er
entschied sich jedoch,
seinen Führerschein über Polen neu zu machen und diesen dann
auch in
Deutschland zu nutzen.
Die Polizei zog dann bei einer Verkehrskontrolle den in Polen
erworbenen EU
Führerschein ein.
Die Ankläger beschritten nun erstmals einen anderen Weg. Sie
klagten die Tat
beim Landgericht an.
Es ist jedoch alles anders gekommen. Während des laufenden
Verfahrens äußerte
sich der EuGH.
Es ist nach Auffassung des EuGH´s rechtens, wenn zum Beispiel
ein Deutscher
in Polen seinen
Führerschein macht und damit in seiner Heimat fährt.
Die Entscheidung packte der EuGH in einem Satz aus 127
Wörtern, sieben Kommas
und drei
Negationen. Das Osnabrücker Landgericht sagte, das man das
nicht kommentieren
müsse "Wir sind
an die Rechtsprechung gebunden."
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