EU Führerschein - Aktuelles
Wenn Sie die letzten
Monaten die Presse
aufmerksam verfolgt haben, gab es dort mehrere Termine (März, Sommer,
Herbst
2007) für den Ablauf des Erwerbes des EU Führerscheines. Was ist nun
richtig?
Wir halten uns
auschließlich an die Gesetze
und Vorschriften
und vermitteln unsere
Kunden an Fahrschulen,
die nach geltendem Recht tätig sind. Denn nur ein peinlich genaues
Einhalten der
Führerscheinrichtlinien ist die Grundvoraussetzung, damit der
Führerschein auch
von den deutschen Behörden anerkannt werden muß.
Lesen Sie bitte auch
hierzu:
die 3.
Führerscheinrichtlinie, insbesondere
Seite 9, Artikel 13 Absatz 2
Kernaussage: Eine
Fahrerlaubnis, die bis zum
19. Januar 2013 erworben wird, wird duch die Bestiimmungen dieser
Richtlinie
weder entzogen, noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden darf. Ein
Beschluß der 25 EU-Mitgliedstaaten.
Die 3.
Führerscheinrichtlinie ist zwar seit
dem 19.01.2007 gültig und nur teilweise in Kraft getreten, aber die
EU-Staaten
dürfen diese erst ab dem 19.Januar 2013 anwenden, da sogenannte
Richtlinien von
jedem Staat erst die Umsetzung in nationales Recht verlangen.
Anlaß für diese
Richtlinie ist dabei die
Einführung einheitlicher EU Führerscheine für alle Mitgliedstaaten der
EU.
Aus
aktuellem Anlass
Europa Fahrerlaubnis innerhalb von 2 bis 3 Wochen, mit "nur" 1
Anreise!
Immer wieder
steht es in den
verschiedenen Werbungen zum EU Führerschein, (u.a. bei Google) das es Anbieter gibt, welche es ermöglichen,
das Sie
den Europa Führerschein innerhalb von "unter" 185 tagen
erwerben können (
innerhalb von 1 bis 5
Wochen).
Wir von Tarabas68
Media und AnRo24
Media warnen AUSDRÜCKLICH vor solchen Angeboten.
In der 3. EU
Führerschein Richtlinie
ist es ausdrücklich festgehalten:
- jeder EU
Führerschein muss
von jedem anderem EU Land anerkannt werden
- jeder EU
Bürger hat das
Recht seine Europa Fahrerlaubnis in dem EU Land zu
erwerben, in dem er es diesem möchte
- Es zählt der Grundsatz
der
gegenseitigen Anerkennung der EU Führerscheine
- Artikel 13
Absatz 2 der 3. EU
Führerschein Richtlinie sagt
aus:
"... Artikel 13 Abs.
2
2.
Eine vor
dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis
darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in
irgendeiner Weise
eingeschränkt werden ..... lesen
sie hier weiter.
Allerdings haben auch Sie Pflichten zu
erfüllen zum
Erwerb der Fahrerlaubnis
- Sie müssen EU
Bürger sein
und einen 1. Wohnsitz in einem beliebigem EU Land
nachweisen (Personalausweis oder Meldebestätigung)
- Sie müssen eine EU
Krankenversicherungskarte besitzen oder sich privat Versichern
- Sie müssen laut
Gesetz (seit Januar 2009
gesetzlich vorgeschrieben) eine sogenannte Geburtsnummer ziehen
- Sie können die
Führerschein Prüfung zwar
schon jetzt ablegen - allerdings nun das endscheidene
Einhaltung der
Meldepflicht sprich 185
Tageregelung (Meldegesetz)
- Wenn sie im
Europäischen Ausland eine EU
Fahrerlaubnis erwerben wollen, müssen Sie in diesem Land mindestens
185
Tage einen sogenannten 2. Wohnsitz haben und diesen auch
nachweisen können, bevor Sie den EU-Fuehrerschein
Nutzen können
/ dürfen
- Sie benötigen einen
sogenannten Bürgerausweis
- Die Ausstellung des
Führerschein darf erst
nach Einhaltung der 185 Tage erfolgen
- Nur dann ist der
Führerschein auch 100%ig und
uneingeschrängt gültig und wird auch von deutschland anerkannt
Wenn Sie
allerdings auf ein Angebot
hereinfallen, wo Sie die Fahrerlaubnis innerhalb von 2 bis 5 Wochen
erwerben
können, machen Sie sich strafbar und werden keine Freude an dem EU
Führerschein
haben. denn es heisst nicht umsonst 185 Tageregelung / Meldegesetz
!!!
Wenn Sie mit
einem Führerschein
angehalten werden, wo die Ausstellung vor 185 Tagen erfolgt ist, sind
Sie ohne
gültige Fahrerlaubnis gefahren und haben sich somit strafbar
gemacht.
Bedenken Sie
einfach: Der EU
Führerscheinerwerb geht nur legal, wenn alle Vorschriften des
ausstellenden EU
Landes sowie die Vorschriften der EU-Richtlinie eingehalten worden
sind